Verband

- Statuten

Dem VSF können alle im Bereich Wald tätigen Personen angehören. Dies sind namentlich Förster, Forstwart-Vorarbeiter, Forstmaschinenführer, Forstwarte, Forstwartlehrlinge, Waldarbeiter und

Forstingenieure.

 

Mit der Einführung der Kollektivmitgliedschaft sind alle Mitglieder des VSF automatisch Mitglieder der kantonalen Sektion ihres Wohnkantons. Gleichzeitig werden alle Mitglieder der kantonalen Sektionen Mitglied beim VSF.

 

Nur die Mitglieder von zwei „Sektionen“ (Liechtenstein und Oberwallis), die sich noch nicht für den Kollektivmitgliedschaft entschieden haben und einige Mitglieder von Sektionen (VD) bei welchen die Statuten die Annahmen von „Nichtförstern“ noch nicht erlauben, bleiben somit noch Einzelmitglieder des VSF.


Download der Statuten

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Statuten VSF d 2021unterschrieben.pdf
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